Willkommen bei Freunden !
Neue Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
in Baden-Württemberg ab 19. April 2021
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen.
Wir dürfen unseren Friseurbetrieb unter den bisherigen Hygiene-Maßnahmen geöffnet halten.
Für Ihren Friseurbesuch ist ab sofort ein
- tagesaktueller beglaubigter negativer Corona-Schnelltest oder
- eine Impfdokumentation oder
- Nachweis einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung
erforderlich.
Wir freuen uns, Sie trotz der Umstände bei uns begrüßen zu dürfen!
Ihr Friseur Straub

WELLA TOP SALON GOLD
CIRCLE OF EXCELLENCE
Instagraminhalte von @wellaprofde